Gerade im Zeitalter des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes, welches rigoros von den Behörden kontrolliert und bei Unkenntnis bzw. falscher Abrechnungen mit hohen Verwaltungsstrafen geahndet wird, bedarf es eines großen arbeitsrechtlichen Fachwissens, um die Mitarbeiter bereits bei Arbeitsantritt richtig einstufen zu können, Zulagen zu ermitteln, Kollektivverträge lesen und richtig auslegen zu können, Arbeitszeiten richtig zu bewerten usw.
Dazu kommen noch die sich fast schon bald täglich ändernden Gesetze im Bereich der Sozialversicherungsabrechnung und im Steuerbereich. Allein die Ermittlung der richtigen Sozialversicherungsbeiträge und der richtigen Beitragsgruppe gestaltet sich sehr oft als schwierig. Wer hat da noch Zeit, sich um das eigentliche „Tagesgeschäft“ zu kümmern, wenn man sich mit diesen – leider sehr zeitraubenden – Grundlagen beschäftigen muss?
Und nicht zu vergessen: die Mitarbeiter sind das Kapital des Unternehmens – hier muss man von Beginn an auf Vertrauen bauen und dies beinhaltet natürlich auch eine richtige Abrechnung.
Ich kann auf eine solide Ausbildung und auf eine jahrzehntelange Praxis bei einem Steuerberater verweisen. Ich bin es daher gewohnt, mich mit den verschiedensten Branchen auseinanderzusetzen – vom Arzt bis zum Zuckerbäcker, vom Baubetrieb (samt der damit verbundenen Kommunikation mit der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse) bis hin zur speziellen Abrechnung der Gastronomie.
Dies kann über Email, telefonisch oder aber auch persönlich erfolgen. Die Auswertungen können Sie ebenfalls über Email oder auch mittels Postzusendung oder durch mich persönlich erhalten.
Gerne komme ich auch vor Ort, um Sie über diverse Neuerungen zu informieren. Wenn Sie die mtl. Lohnverrechnung selbst erstellen wollen, ist das kein Problem – in diesen Fällen kann ich gerne Hilfestellung in Bezug von nicht alltäglichen Fragen gewähren.
Die EDV-mäßige Erfassung erfolgt über eine jahrelang erprobte Software, welche zeitgerecht auf die laufenden Änderungen aktualisiert wird.
Für GKK-Anmeldungen, die kurzfristig zu erstellen sind, benutzen Sie bitte folgenden Link zur Durchführung der Mindestangabenanmeldung vor Arbeitsantritt:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/eldaportal/eldamamol
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